Zimmerreservierung

+++Achtung wichtiger Hinweis: 

Die Stadt Schwerin erhebt seit dem 06.05.2014 eine Bettensteuer für touristische Hotelübernachtungen und seit 01.04.2024 auch für geschäftliche Hotelübernachtungen in Höhe von 5 % auf den Nettoübernachtungspreis. 

Die Steuer ist in den angegebenen Preisen nicht inkludiert diese wird separat berechnet und an die Stadt abgeführt.