Zimmerreservierung

+++Achtung wichtiger Hinweis: 

Die Stadt Schwerin erhebt eine Bettensteuer für touristische Hotelübernachtungen und auch für geschäftliche Hotelübernachtungen in Höhe von 7 % auf den Nettoübernachtungspreis. 

Die Steuer ist in den angegebenen Preisen nicht inkludiert diese wird separat berechnet und an die Stadt abgeführt.